Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Der Entwurf lag kaum zwei Tage in den Ministerien, da zog das Bundeskanzleramt die Reißleine. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte seinen Plan zur Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke am Mittwoch zur Abstimmung zwischen den Ressorts verschickt. Das Kanzleramt stoppte das Verfahren noch in dieser Woche. Begründung: Der Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab und sei in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig.

Was der Entwurf vorsah

Klingbeils Plan sah eine Abgabe auf alle Getränke ab einem Zuckergehalt von fünf Gramm pro 100 Milliliter vor. Der Steuersatz sollte je nach Zuckergehalt 26 bis 38 Cent pro Liter betragen. Geplanter Start: 1. Juli 2027.

Ausgenommen wären Getränke mit Zuckerersatzstoffen gewesen, also sogenannte Zero-Varianten. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sollten nicht unter die Steuer fallen. Das Finanzministerium kalkulierte mit jährlichen Einnahmen von rund einer Milliarde Euro. Konkret: 945 Millionen Euro im ersten Jahr, 1,155 Milliarden im zweiten. Bis 2031 sollte der Betrag auf 1,18 Milliarden Euro steigen.

Koalition und Länder uneins

Der Widerstand kommt vor allem aus der Unionsfraktion im Bundestag. Mehrere Bundesländer lehnen die Steuer ebenfalls ab. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) sprach von einer Belastung für mittelständische Getränkehersteller. Aus dem Finanzministerium gab es zunächst keine Stellungnahme.

Ob und in welcher Form der Entwurf überarbeitet wird, ist derzeit offen. Ein neuer Zeitplan liegt nicht vor.

Was das für die Getränkebranche bedeutet

Für Hersteller zuckerhaltiger Getränke verschafft der Stopp zunächst Planungssicherheit. Investitionen in Rezepturumstellungen oder neue Produktlinien, die allein auf die Steuer reagiert hätten, sind vorerst nicht akut.

Auch interessant  PPWR gilt: Palettenanbieter legen Konformitätsnachweise vor

Die Unsicherheit bleibt dennoch bestehen. Das Thema ist politisch nicht vom Tisch. Klingbeil hat den Haushaltsdruck, der hinter dem Vorhaben steht, nicht beseitigt. Eine überarbeitete Version des Entwurfs, die stärker an den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit ausgerichtet ist, bleibt möglich.

Lieferkette und Einkauf im Blick behalten

Unternehmen, die Getränke als Vorprodukte oder im Handelssortiment führen, sollten den weiteren Verlauf beobachten. Ein Steuersatz von bis zu 38 Cent pro Liter hätte spürbare Auswirkungen auf Einkaufspreise und Kalkulationen gehabt. Diese Größenordnung bleibt eine reale Möglichkeit, sobald ein konsensfähiger Entwurf vorliegt.

Produzenten, die bereits an zuckerärmeren Rezepturen arbeiten, wären bei einer späteren Einführung im Vorteil. Der politische Druck in Richtung Zuckerreduktion bleibt auch ohne Steuer bestehen.

Fazit

Die Zuckersteuer ist gescheitert, aber nicht begraben. Das Kanzleramt hat einen schlecht abgestimmten Entwurf zurückgewiesen, nicht das Ziel dahinter. Für die Getränkeindustrie und ihre Zulieferer gilt: Der Aufschub gibt Zeit, aber keine dauerhafte Entwarnung. Wer Rezepturen, Produktportfolio oder Einkaufskonditionen noch nicht auf mögliche Abgaben vorbereitet hat, sollte das als offene Aufgabe behandeln.