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Mehr als die Hälfte der deutschen Planungsregionen hat Festlegungen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen in ihren Regionalplänen verankert. Das zeigt eine interaktive Kartenanwendung, die die Fachagentur Wind und Solar Anfang September 2026 veröffentlicht hat. Für Unternehmen, die Betriebsflächen entwickeln, Energiepartnerschaften prüfen oder Standortentscheidungen treffen, bietet das Werkzeug einen konsolidierten Überblick über die Planungsrealität vor Ort.

Was die Karten zeigen

Die Anwendung besteht aus zwei Karten. Die erste bildet die Ebene der Planungsregionen ab und zeigt, wo Regionalpläne ergänzende Festlegungen zu den Vorgaben der jeweiligen Landesplanung enthalten. Dargestellt sind rechtsgültige Pläne und Pläne, die sich noch in Aufstellung befinden.

Die Regionalpläne legen fest, welche Flächen als geeignet gelten: versiegelte oder vorbelastete Areale, Konversionsflächen, Deponien, Halden und technisch vorgeprägte Standorte. Als ungeeignet eingestuft werden Flächen für Landwirtschaft, Wald, Naturschutz oder Rohstoffgewinnung.

Die zweite Karte zeigt die Festlegungen auf Landesebene: landesweite Raumordnungspläne oder entsprechende Landesgesetze. Das Bild fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus.

Unterschiedlicher Stand in den Bundesländern

Gesetzlich definierte Vorbehaltsgebiete für Photovoltaik gibt es in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Die übrigen Flächenländer haben textliche Festlegungen in rechtsgültigen Plänen oder Gesetzen verankert. Sachsen-Anhalt hat bislang nur einen Entwurf vorgelegt.

Sachsen ist der einzige Fall, in dem ein landesweiter Raumordnungsplan zwar in Aufstellung ist, aber noch kein Entwurf veröffentlicht wurde. Das Land fehlt in der Karte als vollständig erfasste Region. Ähnliches gilt für Bremen, wo kein fortgeschrittener Planstand vorliegt. Hamburg hat eine Sonderrolle, weil dort der Flächennutzungsplan die Funktion des Raumordnungsplans übernimmt.

Relevanz für Betriebe mit Flächenbezug

Für Unternehmen in der Produktion oder Logistik, die Dachflächen bereits nutzen und nun Freiflächen in der Nähe prüfen, schafft das Kartenwerkzeug eine erste Orientierung. Wer wissen will, ob ein geplanter Solarpark auf einem Betriebsgelände oder einer angrenzenden Fläche planungsrechtlich realistisch ist, kann damit die regionale Ausgangslage einschätzen.

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Das gilt auch für Einkaufsabteilungen, die langfristige Stromlieferverträge mit Direkterzeuger-Projekten, sogenannte Power Purchase Agreements, prüfen. Der Projekterfolg eines PPA-Partners hängt wesentlich davon ab, ob die geplante Anlage planungsrechtlich umsetzbar ist. Die Karte gibt dazu einen ersten Anhaltspunkt auf Ebene der Planungsregion.

Personalverantwortliche in Regionen mit vollständigen Planfeststellungen können daraus Rückschlüsse auf die mittelfristige Entwicklung lokaler Energieinfrastruktur ziehen, etwa bei der Bewertung neuer Standorte.

Datengrundlage und Aktualität

Die Fachagentur stützt sich auf öffentlich zugängliche Quellen: Webseiten der Länder sowie Gremieninformationssysteme der Planungsregionen. Die Karten werden quartalsweise aktualisiert. Die Darstellung kann daher zwischen zwei Aktualisierungszyklen von der tatsächlichen Planungslage abweichen, wenn Beschlüsse kurzfristig gefasst werden.

Für belastbare Standortprüfungen ersetzt das Werkzeug keine Beratung durch Planungsrechtler oder direkte Anfragen bei den zuständigen Regionalplanungsbehörden. Es ermöglicht aber eine strukturierte Vorsortierung, die aufwendige Einzelrecherchen in 16 Bundesländern erheblich verkürzt.

Fazit

Die Kartenanwendung der Fachagentur Wind und Solar macht einen Planungsstand zugänglich, der bislang nur fragmentiert einsehbar war. Für Unternehmen mit Flächenbezug, Energieprojekten oder PPA-Interesse ist sie ein Instrument zur ersten Einschätzung regionaler Rahmenbedingungen. Die quartalsweise Aktualisierung begrenzt die Verlässlichkeit bei kurzfristigen Planänderungen. Entscheidungen auf Basis dieser Karte sollten daher mit einer aktuellen Einzelfallprüfung abgesichert werden.