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Volkswagen-Chef Oliver Blume besucht in diesen Tagen alle deutschen Werke. Wolfsburg, Zwickau, Emden, Chemnitz, Dresden, Kassel, Braunschweig, Salzgitter, Hannover: neun Betriebsversammlungen, eine Botschaft. Die Konzernführung spricht von einer mehr als kritischen Lage. Auf der Streichliste stehen fast alle deutschen Fahrzeugwerke. Emden, Zwickau, Hannover und das Audi-Werk in Neckarsulm gelten als akut gefährdet.

Der Deal von Hannover: Was damals vereinbart wurde

Die Debatte um Werksschließungen ist nicht neu. Bereits Ende 2024 stand Volkswagen vor denselben Fragen. Nach langen Verhandlungen einigten sich Konzernführung und IG Metall kurz vor Weihnachten 2024 auf ein Paket. Die Gewerkschaft verkündete das Ergebnis als Durchbruch. Die Pressemitteilung sprach vom Weihnachtswunder von Hannover. Betriebsbedingte Kündigungen und Werksschließungen seien abgewendet.

Doch der Vertrag enthielt eine Klausel. Die zugesagte Beschäftigungssicherung galt nur unter einer Bedingung: Die vereinbarten Sparziele mussten erreicht werden. Andernfalls war neu zu verhandeln. Das war kein Kleingedrucktes. Es stand ausdrücklich in der Vereinbarung.

Wer damals schon warnte

Schon kurz nach dem Abschluss meldeten sich kritische Stimmen. Frank Patta, Betriebsrat und Anführer der Oppositionsliste „Die andere Liste“, erklärte damals öffentlich, was die Einigung tatsächlich bedeutete. Wenn die Einsparungen nicht zu hundert Prozent kämen, gebe es auch keine Umsetzung der Zusagen. Werksschließungen seien nicht vom Tisch. Die Entscheidungen seien nur verschoben worden.

Auch ein ehemaliger VW-Top-Manager ordnete den Deal direkt nach dem Abschluss ein. Die Einigung sei für den Betriebsrat eine Niederlage auf ganzer Linie. Blume könne sich mittelfristig durchsetzen.

Sparziele verfehlt: Die Klausel greift

Rund 20 Monate nach der Einigung ist eingetreten, was die Kritiker vorhergesagt hatten. Die wankenden Werke haben ihre Sparziele überwiegend nicht erreicht. Die Klausel greift. Es wird neu verhandelt, de facto neu entschieden. Standorte, die die Belegschaft für gesichert hielt, stehen wieder zur Disposition.

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Das Muster ist aus anderen Sanierungsprozessen in der deutschen Industrie bekannt. Vereinbarungen unter Zeitdruck, mit eingebetteten Bedingungen, erzeugen kurzfristig Ruhe, lösen das strukturelle Problem aber nicht. Bei Volkswagen war dieses Problem bekannt: zu hohe Produktionskosten, zu wenig Auslastung, zu viele Kapazitäten für eine schrumpfende Nachfrage.

Was das für Zulieferer und Standortregionen bedeutet

Für Unternehmen, die direkt oder indirekt von Volkswagen-Werken abhängen, verschärft sich die Planungsunsicherheit. Wolfsburg, Emden, Zwickau und Hannover sind Zentren regionaler Zulieferketten. Entscheidungen über diese Standorte betreffen nicht nur VW-Beschäftigte.

Tier-1- und Tier-2-Zulieferer, also direkte Erstlieferanten und deren Vorlieferanten, müssen mit konkreten Szenarien arbeiten. Welcher Standort liefert welche Stückzahlen in welchem Zeitraum? Antworten auf diese Fragen werden die Betriebsversammlungen nicht liefern. Sie werden Richtungen andeuten.

Verantwortung und verlorene Zeit

Die Verwirrung der vergangenen Monate hat einen konkreten Preis. Zwei Jahre, in denen Konzern und Gewerkschaft strukturell hätten handeln können, wurden genutzt, um eine Kulisse aufrechtzuerhalten. Betriebsratschefin Daniela Cavallo hatte früh erklärt, es werde mit ihr keine Werksschließungen geben. Von dieser Position kam die IG Metall nicht ab, auch dann nicht, als sie offensichtlich nicht mehr haltbar war.

Die Folge: Entscheidungen, die 2024 hätten getroffen werden können, werden nun unter größerem Druck und mit weniger Handlungsspielraum getroffen. Das gilt für den Vorstand, für den Betriebsrat und für die Belegschaft, die nun mit größerer Ungewissheit konfrontiert ist als vor zwei Jahren.

Fazit

Die Betriebsversammlungen der kommenden Tage sind kein neuer Anfang. Sie sind die Konsequenz eines aufgeschobenen Prozesses. Volkswagen steckt in einer Sanierung, die 2024 hätte beginnen können. Für Unternehmen im Umfeld des Konzerns gilt: Die Standortfrage ist offen. Verlässliche Aussagen werden frühestens nach Abschluss der laufenden Verhandlungen möglich sein.

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