Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.
Volkswagen hat nach mehr als einem Jahr die Vakanz im Personalvorstand geschlossen. Der Aufsichtsrat berief am 3. September 2026 Erika Rasch in den Konzernvorstand. Sie übernimmt ihr Amt zum 1. Oktober 2026 und wird gleichzeitig Arbeitsdirektorin der Volkswagen AG. Bisher hatte VW-Markenchef Thomas Schäfer die Personalverantwortung kommissarisch getragen, seit Gunnar Kilian den Konzern im Juli 2025 verlassen hatte.
Rasches Profil
Erika Rasch war zuletzt als Head of Corporate People & Culture bei der Robert Bosch Gruppe tätig. Dort verantwortete sie das Personalwesen auf Konzernebene und war dem Bosch-Personalvorstand Stefan Grosch unterstellt. Die Berufung bei VW ist ihr erstes Vorstandsmandat.
Rasch ist ein Bosch-Eigengewächs. Sie startete ihre Karriere dort im Controlling und im Einkauf, bevor sie ins Personalwesen wechselte. Im Laufe der Jahre übernahm sie mehrere HR-Führungspositionen innerhalb des Konzerns, darunter das Amt der Personalchefin am Standort Shanghai. Diese internationale Erfahrung, kombiniert mit Kenntnissen in betrieblicher Mitbestimmung, war offenbar ausschlaggebend für die Wahl des Aufsichtsrats.
Aufsichtsratsvorsitzender Hans Dieter Pötsch erklärte zur Ernennung, Rasch bringe neue Sichtweisen und Ideen mit, die für den Konzern in der aktuellen Transformationsphase besonders wichtig seien. Pötsch hob ihre Erfahrung in der betrieblichen Mitbestimmung hervor. Das ist kein nebensächlicher Punkt: Bei VW ist der Betriebsrat traditionell ein mächtiger Akteur.
Das Erbe: Stellenabbau, Werksdiskussionen, Transformation
Rasch tritt kein geordnetes Ressort an. Volkswagen plant den Abbau von rund 100.000 Stellen weltweit. Parallel laufen Diskussionen über die Schließung von bis zu vier deutschen Werken. Der Konzern steckt mitten im Umbau zur Elektromobilität, was intensive Verhandlungen mit Gewerkschaften, Betriebsräten und Arbeitnehmervertretern auf allen Ebenen erfordert.
Arne Meiswinkel, der das Personalressort der Volkswagen AG interim operativ führte, wird das Unternehmen Ende 2026 verlassen. Rasch übernimmt damit das strategische Vorstandsmandat und eine Organisation, die sich selbst gerade neu aufstellt.
Mitbestimmung als Schlüsselfaktor
Bei einem Stellenabbau in dieser Größenordnung ist die Arbeitsdirektoren-Funktion das Zentrum der Auseinandersetzung. Der Gesamtbetriebsrat und die IG Metall werden Rasch von Beginn an in die Pflicht nehmen. Ihre Bosch-Erfahrung mit Werksschließungen und Restrukturierungen wird dabei direkt auf die Probe gestellt.
Volkswagen unterliegt dem Montan-Mitbestimmungsgesetz. Die Hälfte der Aufsichtsratssitze entfällt auf Arbeitnehmervertreter. Ohne Zustimmung oder zumindest Akzeptanz der Arbeitnehmerseite lassen sich keine großen Umbaumaßnahmen durchsetzen. Rasches Fähigkeit, in diesem Spannungsfeld zu verhandeln, wird das zentrale Kriterium sein.
Was der Wechsel für die Branche bedeutet
Der Fall VW gilt Personalverantwortlichen in der Automobil- und Zulieferindustrie als Referenzpunkt. Wie ein Konzern dieser Größe Stellenabbau, Qualifizierung und Transformation organisiert, wirkt auf Tarifverhandlungen, Betriebsvereinbarungen und Erwartungen in der gesamten Branche.
Rasches Nominierung steht für einen Trend: Konzerne suchen in Restrukturierungsphasen HR-Führungskräfte mit operativer Erfahrung in schwierigen Verhandlungssituationen. Strategische HR-Visionen allein reichen nicht. Gefragt sind Personen, die Werksschließungen kennen und trotzdem handlungsfähig bleiben.
Fazit
Erika Rasch bringt relevante Erfahrung aus einem anderen Großkonzern mit. Ob sie die Restrukturierung bei VW steuern kann, wird sich in den ersten Verhandlungsrunden zeigen. Für Unternehmen in der Automobil- und Zulieferbranche lohnt es sich, die Entwicklungen in Wolfsburg zu verfolgen. Die dort erzielten Vereinbarungen setzen Maßstäbe.




















