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Der Verband der Norddeutschen Energie- und Wasserwirtschaft (VNEW) hat sich für ein Reifegradverfahren bei Netzanschlussanfragen von Batteriespeicherprojekten ausgesprochen. Projektierer sollen einen sogenannten Realisierungsnachweis erbringen, bevor ihnen Kapazität im Verteilnetz reserviert wird. Das betrifft Projektierer, die Batteriegroßspeicher in Norddeutschland ans Netz bringen wollen.

Das Problem: Kapazität wird ohne Umsetzungsgarantie blockiert

Derzeit gilt in der Netzanschlussvergabe das Windhundprinzip: Wer zuerst anfrägt, bekommt die Kapazität reserviert, unabhängig vom Planungsstand des Projekts. Das Ergebnis sind lange Wartelisten, auf denen Projekte ohne gesicherte Fläche oder Finanzierung dieselbe Kapazität belegen wie fertig geplante Vorhaben.

VNEW-Geschäftsführer Roman Kaak formuliert das Problem direkt: Ein Speicherprojekt ohne gesicherte Fläche oder Finanzierung blockiert dieselbe Kapazität wie ein fertig geplantes Projekt. Das verlangsamt die Vergabe an umsetzungsreife Vorhaben.

Auf Übertragungsnetzebene existiert ein solches Reifegradverfahren bereits seit April 2026. Der VNEW will diese Praxis nun auf die Verteilnetzebene übertragen. Der Verteilnetzbetreiber Netze BW aus Baden-Württemberg hat einen vergleichbaren Schritt bereits angekündigt.

Was der Realisierungsnachweis konkret bedeutet

Projektierer sollen nachweisen, dass wesentliche Voraussetzungen gesichert sind: ein gesichertes Grundstück, ein erkennbarer Finanzierungsstand sowie der Stand im Genehmigungsverfahren. Erst wer diese Kriterien erfüllt, soll Netzkapazität reserviert bekommen.

Für Industrieunternehmen und Projektierer bedeutet das: Anfragen ohne belastbare Projektgrundlage werden künftig voraussichtlich nicht mehr zur Kapazitätsreservierung führen. Wer einen Netzanschluss für einen Batteriespeicher plant, muss früher konkrete Unterlagen vorhalten.

Flexible Netzanschlussvereinbarungen als Ergänzung

Parallel zum Reifegradverfahren wirbt der VNEW für flexible Netzanschlussvereinbarungen, im Fachjargon als FCAs bezeichnet. Eine FCA erlaubt es dem Netzbetreiber, den Speicher in Engpasssituationen zu steuern. Im Gegenzug kann der Anschluss schneller und zu günstigeren Konditionen erfolgen, weil weniger Netzausbau erforderlich ist.

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VNEW-Vorstandsvorsitzender Andreas Wulff betont den Unterschied zwischen netzdienslichem und rein marktgetriebenem Betrieb. Speicher, die ausschließlich nach Marktpreissignalen laden und entladen, entlasten das Netz nicht zwangsläufig. In bestimmten Situationen können sie Lastspitzen sogar verschärfen. Speicher mit Steuerbarkeit hingegen können aktiv zur Netzstabilität beitragen.

Kapazitätsgrenzen schon auf der 110-kV-Ebene

Der VNEW weist darauf hin, dass viele Ablehnungen von Netzanschlussanträgen strukturelle Ursachen haben. In Teilen Norddeutschlands fehlt bereits auf der vorgelagerten 110-Kilovolt-Ebene ausreichend Kapazität. Kein nachgelagertes Verteilnetz, so der Verband, könne in solchen Fällen einen Anschluss ermöglichen, egal wie leistungsfähig es ausgebaut ist.

Das erklärt einen Teil der langen Bearbeitungszeiten, die dem VNEW von Projektierern vorgeworfen werden. Der Verband weist diesen Vorwurf als unvollständig zurück. Viele Anträge scheitern demnach nicht an der Bearbeitungsgeschwindigkeit, sondern an objektiven Kapazitätsgrenzen im vorgelagerten Netz.

Fazit

Für Unternehmen, die Batteriespeicherprojekte in Norddeutschland entwickeln oder finanzieren, verschärfen sich die Anforderungen an eine frühe Projektreife. Wer Netzkapazität sichern will, muss künftig mehr vorweisen als eine Anfrage. Das Reifegradverfahren ist noch keine verbindliche Regulierung, aber die koordinierte Forderung mehrerer Verteilnetzbetreiber erhöht den Druck auf eine bundesweite Lösung. Unternehmen, die flexible Anschlussvereinbarungen bislang gemieden haben, sollten deren Bedingungen neu bewerten.