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Die SPD-Frauen haben eine vierwöchige bezahlte Freistellung für das zweite Elternteil direkt nach der Geburt gefordert. Das geht aus einem Beschluss-Papier hervor, das Mitte September 2026 bekannt wurde. Der Vorstoß ist eine Reaktion auf geplante Elterngeldkürzungen der Bundesregierung. Laut aktuellem Gesetzesentwurf soll die Bezugsdauer des Elterngeldes von 14 auf 12 Monate sinken.

Was konkret geplant ist

Die SPD-Frauen schlagen eine Familienstartzeit von vier Wochen vor. Das zweite Elternteil, in der Regel der Vater, soll in dieser Zeit bei vollem Lohnausgleich freigestellt werden. Das Modell greift eine ältere Idee auf: Bereits 2023 hatte die damalige Bundesfamilienministerin Lisa Paus einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der jedoch nur zehn Tage Freistellung vorsah. Die SPD-Frauen wollen den Anspruch auf vier Wochen ausweiten.

Als Finanzierungsmodell favorisieren die SPD-Frauen ein Umlageverfahren. Arbeitgeber, Krankenkassen und der Bund würden die Kosten gemeinsam tragen. Dieses Prinzip wird bei Mutterschaftsleistungen bereits angewandt. SPD-Haushaltsabgeordneter Felix Döring verwies darauf, dass ein Unternehmen mit 100 Mitarbeitenden im Schnitt nur einen niedrigen dreistelligen Betrag pro Jahr zusätzlich tragen würde.

Warum die Reform bisher scheiterte

Die Familienstartzeit stand bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021. Der Gesetzesentwurf von 2023 durchlief eine lange Ressortabstimmung. Dann zerbrach die Koalition, das Vorhaben verschwand. Die aktuelle Bundesregierung setzt laut Bundesfamilienministerium andere Schwerpunkte.

Auch auf EU-Ebene gibt es eine Vorgabe. Die EU-Work-Life-Balance-Richtlinie von 2019 verpflichtet Mitgliedstaaten zu einem mindestens zehntägigen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Deutschland argumentierte erfolgreich, dass das bestehende Elterngeld- und Elternzeitsystem diese Anforderung bereits erfülle. Eine gesetzliche Pflicht zur Freistellung unmittelbar nach der Geburt besteht in Deutschland bis heute nicht.

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Was das für Betriebe bedeutet

Einige Arbeitgeber haben nicht auf den Gesetzgeber gewartet. Henkel gehört zu den Unternehmen, die bereits eine vergleichbare Regelung eigenständig eingeführt haben. Für Personalabteilungen und Produktionsleiter bedeutet eine gesetzliche Familienstartzeit eine kalkulierbare, aber spürbare Planungsaufgabe.

Bei einer vierwöchigen Abwesenheit des zweiten Elternteils müssen Schichtpläne, Vertretungsregelungen und Urlaubskonten neu bewertet werden. Das gilt besonders in Betrieben mit hohem Männeranteil und engem Personalschlüssel. Das Umlageverfahren entlastet einzelne Arbeitgeber im Vergleich zu einer direkten Lohnfortzahlungspflicht spürbar.

Fachkräftemangel als Gegenargument

Arbeitgeberverbände hatten beim Gesetzesentwurf 2023 vor zusätzlichen Ausfallzeiten gewarnt. In Branchen mit angespannter Personallage wiegt dieses Argument schwer. Die SPD-Frauen halten dagegen, Familienfreundlichkeit und Nachwuchsförderung lägen auch im Interesse der Unternehmen. Derzeit ist der Vorstoß ein Parteigruppenbeschluss, kein Regierungsprojekt.

Fazit

Die Familienstartzeit steht wieder auf der politischen Agenda, diesmal mit höherem Anspruchsniveau als beim ersten Anlauf. Für Personalverantwortliche in Industrie und Mittelstand bleibt das Thema beobachtenswert. Wer betriebliche Regelungen plant, kann sich an bestehenden Unternehmensmodellen orientieren. Eine gesetzliche Pflicht ist derzeit nicht in Sicht.