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Börsennotierte deutsche Unternehmen haben in den vergangenen Wochen US-Zollerstattungen von insgesamt mehr als 790 Millionen Euro erhalten. Grundlage sind Finanzberichte und ergänzende Angaben der Konzerne. Der Hintergrund: Der Oberste Gerichtshof der USA erklärte im Februar 2026 die von Präsident Donald Trump auf Basis des Notstandsgesetzes IEEPA eingeführten Importzölle für unzulässig. Trump habe seine Befugnisse überschritten, urteilten die Richter.

DHL und Healthineers mit den größten Rückflüssen

Den höchsten Erstattungsbetrag verbucht der Bonner Logistikkonzern DHL: 416 Millionen Euro. Da DHL die Zölle ursprünglich an seine Kunden weitergegeben hatte, will das Unternehmen die Rückzahlungen nach eigenen Angaben schnellstmöglich weiterreichen.

An zweiter Stelle steht der Medizintechnikkonzern Siemens Healthineers mit rund 200 Millionen Euro an Netto-Zollerstattungen. Dahinter folgen der Sportartikelhersteller Puma mit 49 Millionen Euro, der Laborausstatter Sartorius mit 26 Millionen Euro, SMA Solar mit 22,3 Millionen Euro und der Medizin- und Sicherheitsausrüster Dräger mit rund 22 Millionen Euro.

Zeiss Medical erhielt 20,8 Millionen Euro, der Bremssystemhersteller Knorr-Bremse 20 Millionen Euro. Rational, Weltmarktführer für Großküchengeräte mit Sitz in Landsberg am Lech, verzeichnet Rückflüsse von 14 Millionen Euro.

Weitere Erstattungen stehen aus

Die bislang ausgezahlten Beträge sind wohl nicht das Ende der Rückerstattungswelle. Adidas rechnet mit weiteren Erstattungen zwischen 250 und 300 Millionen US-Dollar. Der Darmstädter Pharmakonzern Merck erwartet Rückzahlungen im hohen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich im weiteren Jahresverlauf. Auch DHL hält zusätzliche Überweisungen aus den USA für wahrscheinlich.

Trump reagiert mit neuen Zöllen

Die US-Regierung reagierte auf das Supreme-Court-Urteil mit einer anderen Rechtsgrundlage. Sie verhängte gegen 60 Handelspartner Zölle von 10 beziehungsweise 12,5 Prozent. Begründung: angeblich unzureichende Maßnahmen der betroffenen Länder gegen Zwangsarbeit. Diese Abgaben sind seit dem 24. Juli 2026 in Kraft. Nicht alle Warengruppen sind betroffen: Produkte, die bereits speziellen Zöllen unterliegen, etwa Stahl und Aluminium, sind ausgenommen.

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Neue Klagen gegen die Nachfolgezölle

Auch die neuen Zölle stoßen auf juristischen Widerstand. 25 demokratisch regierte US-Bundesstaaten haben Klage eingereicht. Sie werfen der Bundesregierung vor, unter dem Vorwand der Zwangsarbeitsbekämpfung erneut willkürliche Handelsbeschränkungen einzuführen. Der Generalstaatsanwalt Oregons, Dan Rayfield, erklärte öffentlich, die Zölle trieben die Kosten für Alltagsgüter wie Kleidung und Elektronik nach oben. Bereits am Tag des Inkrafttretens im Juli hatten kleinere US-Unternehmen versucht, die Maßnahmen gerichtlich zu stoppen.

Sollte das Bundesgericht für internationales Handels- und Zollrecht in New York, das Court of International Trade, die neuen Importabgaben ebenfalls kippen, wäre eine weitere Erstattungswelle die direkte Folge.

Ausblick

Für exportorientierte Industrieunternehmen mit US-Geschäft gilt: Die Erstattungen aus der ersten Zollrunde fließen. Die Rechtslage für die neuen US-Zölle ist ungeklärt. Wer in den kommenden Monaten Waren in die USA liefert, muss mit weiteren Rechtsstreitigkeiten und möglichen Zollschwankungen kalkulieren. Eine belastbare Planungsgrundlage fehlt vorerst.