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Ein US-Berufungsgericht hat am 28. August 2026 einen Einspruch gegen den geplanten Vergleich von Bayer im Roundup-Streit abgewiesen. Der Vergleich hat ein Volumen von 7,25 Milliarden US-Dollar. Kläger hatten versucht, das Verfahren an ein Bundesgericht zu verweisen. Dieser Versuch scheiterte. Das Berufungsgericht bestätigte, dass das Verfahren vor einem Gericht im Bundesstaat Missouri verbleibt.

Verfahren bleibt in Missouri

Der Richter in Missouri hatte der Einigung bereits vorläufig zugestimmt. Für den 14. September 2026 ist eine Anhörung zur endgültigen Genehmigung angesetzt. Klägeranwälte kündigten an, den Vergleich auch dort weiter anzufechten. Bayers Tochtergesellschaft Monsanto begrüßte die Entscheidung des Berufungsgerichts und bezeichnete den Einspruch als haltlos.

Für Bayer ist die Entscheidung ein prozessualer Etappensieg. Der Konzern hat ein Interesse daran, das Verfahren aus dem Zuständigkeitsbereich eines Bundesrichters herauszuhalten, der den Vergleichsvorschlag zuvor kritisch bewertet hatte. Die Bayer-Aktie notierte nach der Entscheidung leicht im Plus.

Hintergrund: Monsanto-Übernahme mit Milliardenlast

Roundup ist ein Unkrautvernichter auf Basis des Wirkstoffs Glyphosat. Tausende Kläger in den USA behaupten, die jahrelange Nutzung des Mittels habe bei ihnen ein Non-Hodgkin-Lymphom verursacht, eine Form von Lymphdrüsenkrebs. Bayer weist einen ursächlichen Zusammenhang zurück und verweist auf wissenschaftliche Bewertungen sowie Zulassungsentscheidungen, die Glyphosat als sicher einstufen.

Die Klägerseite wirft Monsanto vor, mögliche Risiken nicht hinreichend kommuniziert und keine Krebswarnung auf dem Produkt angebracht zu haben. Das ist der Kern der Haftungsfrage, die in den USA seit Jahren die Gerichte beschäftigt.

Als Bayer Monsanto 2018 für rund 63 Milliarden Dollar übernahm, erbte der Leverkusener Konzern auch diese Rechtsrisiken. In den Jahren danach entwickelten sich die Glyphosat-Klagen zu einem der kostspieligsten und langwierigsten Rechtsprobleme in der Unternehmensgeschichte. Der nun angestrebte Vergleich über 7,25 Milliarden Dollar soll sowohl anhängige als auch künftige Klagen abdecken. Die Zahlungen sind über einen Zeitraum von 21 Jahren gestreckt.

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Was das für Industrieunternehmen bedeutet

Der Fall zeigt, welche Haftungsrisiken bei Unternehmensübernahmen latent mitgekauft werden können. Produkthaftungsfragen aus dem Zielunternehmen tauchen in Due-Diligence-Prozessen oft nicht mit ausreichendem Gewicht auf. Selbst wenn Behörden ein Produkt als sicher eingestuft haben, können Klagen in anderen Rechtssystemen, besonders in den USA, zu milliardenschweren Verfahren führen.

Für Einkaufs- und Rechtsverantwortliche in Unternehmen, die in den USA tätig sind oder US-Gesellschaften integrieren wollen, ist der Fall ein Referenzpunkt. Vergleichsvereinbarungen in US-Sammelklagen sind selbst nach vorläufiger Zustimmung eines Richters nicht automatisch rechtskräftig. Einsprüche einzelner Kläger können das Verfahren erheblich verzögern.

Fazit

Die Berufungsentscheidung stabilisiert den Vergleichsprozess für Bayer vorerst. Die nächste Hürde ist die Anhörung in Missouri am 14. September 2026. Erst danach ist klar, ob der Vergleich endgültig hält. Bayer hat mit der Ausgliederung des US-Glyphosatgeschäfts in die Einheit Ruveon strukturelle Vorsorge getroffen. Ob das reicht, hängt vom Ausgang der September-Anhörung ab.