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Die Smart-Meter-Initiative hat konkrete Gesetzestexte vorgelegt. Mit vier Formulierungsvorschlägen will das Bündnis aus Versorgern und Branchenakteuren den Weg für ein vereinfachtes intelligentes Messsystem freimachen. Hintergrund ist der stockende Rollout smarter Stromzähler in Deutschland.
Was Smart Meter Light ist und was es nicht kann
Das Smart Meter Light misst Stromverbräuche und überträgt diese Daten. Steuerfunktionen fehlen vollständig. Es kann weder Wallboxen regeln noch Wärmepumpen schalten. Ziel ist es, dynamische Stromtarife einem größeren Kundenkreis zugänglich zu machen. Die Geräte sollen jederzeit auf ein vollwertiges Intelligentes Messsystem aufrüstbar sein.
Für Industriebetriebe mit einem Jahresverbrauch ab 6.000 Kilowattstunden oder Photovoltaikanlagen ab 7 Kilowatt-Peak gelten bereits heute Einbaupflichten für vollwertige intelligente Messsysteme. Das Smart Meter Light richtet sich vor allem an kleinere Verbraucher und Haushalte außerhalb dieser Pflichtfälle.
Vier Vorschläge zur Gesetzesänderung
Die Smart-Meter-Initiative, zu der unter anderem Rabot Energy, Lichtblick, Octopus Energy und Tibber gehören, hat ein Positionspapier vorgelegt. Es enthält vier konkrete Ansätze für die geplante Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes.
Definition und Abgrenzung
Der erste Vorschlag betrifft die gesetzliche Definition. Das Smart Meter Light soll klar von der modernen Messeinrichtung und vom vollwertigen Intelligenten Messsystem abgegrenzt werden. Zugleich soll die Aufrüstbarkeit gesetzlich verankert werden.
Öffnung des Paragrafen 19
Der zweite Vorschlag gilt der Initiative als der wichtigste. Paragraf 19 des Messstellenbetriebsgesetzes soll so geändert werden, dass die Übermittlung von Zählerständen auch ohne Smart-Meter-Gateway zulässig wird. Dies gilt für optionale Einbaufälle zu Abrechnungs-, Bilanzierungs- und Transparenzzwecken. Ohne diese Öffnung bleibt die Verwendung des Smart Meter Light rechtlich untersagt.
Vereinfachte Sicherheitsanforderungen
Dritter Ansatzpunkt ist die Cybersicherheit. Die Initiative argumentiert, dass ein Gerät ohne Steuerungsfunktion ein anderes Gefährdungsprofil hat als eine Steuerungsinfrastruktur. Die aufwendige BSI-Sonderzertifizierung, die den bisherigen Rollout jahrelang verzögert hat, sei für diese Gerätetypen nicht erforderlich. Stattdessen schlägt die Initiative verbindliche Mindestanforderungen der Bundesnetzagentur mit Herstellererklärung und Marktaufsicht vor.
Eichrechtskonformer Zeitstempel
Vierter Punkt: Abrechnungsfähige Messwerte benötigen einen eichrechtskonformen Zeitstempel. Die Initiative fordert, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt einen klaren gesetzlichen Auftrag zu erteilen. Ziel ist ein einheitlicher Zulassungsrahmen für alle Hersteller.
Fachverbände widersprechen
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke, das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE sowie die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im VDE stehen dem Vorhaben skeptisch gegenüber.
Ihr zentrales Argument: Das Smart Meter Light schafft Doppelstrukturen. Sobald ein Kunde nachträglich eine Photovoltaikanlage, eine Wärmepumpe oder eine Ladestation installiert, muss er auf ein vollwertiges System umrüsten. Das erhöht Installationsaufwand und Komplexität.
Hinzu kommt ein technischer Einwand. Für das Smart Meter Light existieren bislang keine allgemeingültigen Spezifikationen und Normen. Deren Entwicklung bindet Ressourcen, die dann für den laufenden Rollout vollwertiger Systeme fehlen.
Fazit
Für Unternehmen mit bestehenden Einbaupflichten ändert sich durch das Smart Meter Light kurzfristig nichts. Der Streit betrifft vor allem die gesetzliche Grundlage für kleinere Verbraucher. Ob die Formulierungsvorschläge der Initiative in die Gesetzesnovelle einfließen, ist offen. Die Kritik der Fachverbände zeigt: Der Rollout intelligenter Messsysteme bleibt politisch und technisch umstritten. Betriebe, die Energiekosten über dynamische Tarife senken wollen, sollten den Gesetzgebungsprozess verfolgen.




















