Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Rund sieben Millionen Menschen in Deutschland arbeiten als Minijobber. Die Rentenkommission empfiehlt nun, dieses Beschäftigungsmodell weitgehend abzuschaffen. Der Vorschlag zielt auf den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der geringfügigen Beschäftigung. Für Unternehmen im Handel, im Gastgewerbe und in der Reinigungsbranche hätte das unmittelbare Folgen.

Was die Kommission vorschlägt

Minijobs sind derzeit bis zu einer Verdienstgrenze von 556 Euro im Monat von der Sozialversicherungspflicht für Beschäftigte befreit. Arbeitgeber zahlen Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung. Die Rentenkommission will diesen Sonderstatus streichen. Geringfügige Beschäftigung soll künftig wie reguläre Teilzeitarbeit behandelt werden. Das bedeutet: volle Sozialversicherungspflicht ab dem ersten verdienten Euro.

Die Bundesregierung hat sich zu dem Vorschlag noch nicht abschließend positioniert. Die politische Debatte läuft.

Widerstand aus der Wirtschaft

Der Handelsverband Deutschland hat gemeinsam mit weiteren Wirtschaftsverbänden einen Brandbrief an die Bundesregierung gerichtet. Die Unterzeichner warnen vor massiven Stellenverlusten. Im Handel ist der Anteil der Minijobber besonders hoch, vor allem im Einzelhandel und im Lebensmittelbereich.

Konkrete regionale Zahlen zeigen das Ausmaß. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände rechnet damit, dass in Nordhessen bis zu 69.000 der insgesamt 91.000 Minijobs gefährdet wären. Das entspricht einem Anteil von rund 75 Prozent. Ähnliche Verhältnisse dürften bundesweit gelten.

Was das für Produktions- und Handelsbetriebe bedeutet

Viele Betriebe setzen Minijobber gezielt für Randzeiten, Saisonspitzen oder flexible Vertretungen ein. Fällt der Sonderstatus weg, ändern sich die Kostenstrukturen deutlich. Arbeitgeber müssten auf diese Stellen dann den vollen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung abführen. Der liegt bei knapp 20 Prozent des Bruttolohns.

Für die Beschäftigten würden ebenfalls Abzüge anfallen. Viele Minijobber wählen dieses Modell bewusst, etwa wegen Hinzuverdienstgrenzen bei Rente oder Bürgergeld. Steigen die Abzüge, könnte ein Teil dieser Personen die Beschäftigung aufgeben. Der Effekt wäre dann kein Wechsel in reguläre Teilzeit, sondern ein Rückgang der Arbeitsstunden im Betrieb.

Auch interessant  Steuerliche Pflichten für Tankstellen- und Rastanlagenbetreiber: Ein Leitfaden

Personalplanung unter Vorbehalt

Solange die politische Entscheidung aussteht, bleibt die Lage für Personalverantwortliche unübersichtlich. Eine Umstellung der Beschäftigungsstruktur kostet Zeit. Wer heute Minijobber in großer Zahl beschäftigt, sollte prüfen, welche Stellen bei einer Reform in reguläre Teilzeitverträge überführt werden können und welche schlicht wegfallen würden.

Die Unterschiede zwischen den Branchen sind erheblich. In der industriellen Produktion sind Minijobs weniger verbreitet als im Einzelhandel oder im Gastgewerbe. Reinigung, Logistik und haushaltsnahe Dienstleistungen gehören ebenfalls zu den stark betroffenen Bereichen.

Fazit

Der Reformvorschlag der Rentenkommission ist noch kein Gesetz. Er ist aber konkret genug, um Handlungsbedarf auszulösen. Unternehmen, die in großem Umfang auf geringfügige Beschäftigung setzen, sollten ihre Personalstruktur analysieren. Offen ist nicht ob eine Reform kommt, sondern wann und in welcher Form. Wer erst nach einem Beschluss reagiert, verliert wertvolle Vorlaufzeit.