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Seit dem 12. August 2026 gilt die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) der EU. Die Verordnung erfasst auch Transportverpackungen wie Paletten. Zu diesem Datum haben sowohl HPE Cycle als auch die European Pallet Association (EPAL) EU-Konformitätserklärungen gemäß Artikel 39 PPWR für ihre Standardpaletten veröffentlicht.

Was die PPWR von Unternehmen verlangt

Die PPWR legt Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Wiederverwendbarkeit und die in Verpackungen enthaltenen Stoffe fest. Artikel 39 verpflichtet Hersteller von Verpackungen, eine EU-Konformitätserklärung auszustellen. Diese muss belegen, dass die Verpackung die einschlägigen Anforderungen erfüllt.

Paletten gelten im Sinne der PPWR als Transportverpackungen und fallen damit in den Geltungsbereich der Verordnung. Das betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Paletten einsetzen, also den größten Teil der Industrie, des Handels und der Logistik.

HPE Cycle und EPAL legen Dokumente vor

HPE Cycle stellt die Konformitätserklärungen für seine Standard-HC- und -CP-Paletten auf der Verbandswebsite zum Download bereit. Die Dokumente bestätigen, dass die HPE-Cycle-Standardpaletten die Anforderungen gemäß Artikel 5 bis 12 PPWR erfüllen, soweit diese bereits anwendbar sind. Grundlage ist ein dokumentiertes Konformitätsbewertungsverfahren.

EPAL hat Konformitätserklärungen für EPAL-Paletten veröffentlicht und bindet die Dokumente in den digitalen Palettenpass ein. Dieser ermöglicht eine maschinenlesbare Weitergabe der Nachweise entlang der Lieferkette.

Praktische Folgen für Einkauf und Logistik

Für Betriebe, die HPE-Cycle- oder EPAL-Paletten einsetzen, hat die Veröffentlichung einen konkreten Effekt. Sie müssen die PPWR-Konformität der von ihnen genutzten Ladungsträger gegenüber Kunden und Behörden nachweisen können. Dieser Nachweis lässt sich nun direkt über die Konformitätserklärung des Herstellers erbringen.

Das reduziert den eigenen Dokumentationsaufwand. Wer bislang eigene Bewertungen durchgeführt oder Nachweise bei Lieferanten angefordert hat, kann auf die veröffentlichten Dokumente verweisen. Die Erklärungen lassen sich in Lieferantendokumentationen, Qualitätsmanagementsysteme und Einkaufsprozesse einbinden.

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Wiederverwendungspflichten im Blick behalten

Neben den Konformitätsnachweisen enthält die PPWR in Artikel 29 Zielvorgaben zur Wiederverwendung von Verpackungen. Standardpaletten, die auf Mehrwegnutzung ausgelegt sind und über viele Umläufe hinweg eingesetzt sowie bei Bedarf repariert werden können, sind dabei anrechenbar. Für Unternehmen, die ihre Wiederverwendungsquoten dokumentieren müssen, ist das ein relevanter Faktor bei der Wahl des Ladungsträgers.

Fazit

Mit den veröffentlichten PPWR-Konformitätserklärungen haben HPE Cycle und EPAL eine dokumentierte Grundlage für Compliance-Prozesse geschaffen. Unternehmen, die diese Paletten einsetzen, können ihren Nachweispflichten damit einfacher nachkommen. Wer andere Palettentypen oder Anbieter nutzt, sollte prüfen, ob vergleichbare Dokumente vorliegen oder angefordert werden müssen. Die PPWR gilt ab sofort, und Lücken in der Dokumentation sind kein theoretisches Problem mehr.