Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Seit dem 12. August 2026 gelten in der gesamten EU neue Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS, in Lebensmittelverpackungen. Betroffen sind vor allem Burger-Boxen, Pommes-Kartons, Gebäckpapiere und Döner-Tüten. Diese Verpackungen wurden bislang mit PFAS-Verbindungen behandelt, um Fett- und Feuchtigkeitsdurchdringung zu verhindern. Das ist nun nicht mehr zulässig.

Was die Verordnung konkret verbietet

Die EU-Verpackungsverordnung schreibt Grenzwerte vor, die nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg so niedrig angesetzt sind, dass eine absichtliche Verwendung der Stoffe praktisch ausgeschlossen ist. PFAS gelten als persistente Schadstoffe, die sich in der Umwelt und im menschlichen Körper anreichern. In Fachkreisen werden sie deshalb auch als Ewigkeitschemikalien bezeichnet.

Bestehende Lagerbestände dürfen noch aufgebraucht werden. Neu auf den Markt gebrachte Verpackungen müssen jedoch ab sofort die neuen Grenzwerte einhalten. Für Produzenten und Händler bedeutet das: Neubestellungen bei Verpackungslieferanten müssen die Konformität belegen können.

Auswirkungen auf Verpackungshersteller und Zulieferer

Der Anpassungsdruck liegt bei den Herstellern von Lebensmittelverpackungen. Wer bislang PFAS-haltige Beschichtungen eingesetzt hat, muss auf Alternativen umstellen. Mögliche Substitute sind silikon- oder wachsbasierte Beschichtungen sowie spezielle Polymerfolien. Ob diese Alternativen in Preis und Leistung gleichwertig sind, hängt vom Anwendungsfall ab.

Für Betriebe der Lebensmittelindustrie und des Lebensmitteleinzelhandels entsteht vor allem Dokumentationspflicht. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungslieferanten konforme Produkte liefern. Das gilt auch für Importware aus Drittstaaten, sofern sie in der EU in Verkehr gebracht wird.

Weitere Änderungen der Verpackungsverordnung ab 2030

Das PFAS-Verbot ist nur ein Teil der neuen EU-Verpackungsverordnung. Die Verordnung enthält außerdem Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, zu Mehrwegsystemen und zur Reduzierung von Verpackungsgewicht und -volumen. Die meisten dieser Anforderungen greifen für Hersteller und Händler schrittweise ab 2030.

Auch interessant  Berufliche Neuorientierung – Tipps für den Wechsel

Für Betriebe der Papier-, Karton- und Kunststoffverarbeitung beginnt damit ein mehrjähriger Umstellungsprozess. Investitionen in neue Beschichtungsanlagen, Materialtests und Zertifizierungsverfahren sind einzuplanen. Wer früh mit Lieferanten und Abnehmern über konforme Verpackungslösungen verhandelt, verschafft sich Planungssicherheit.

K+S und Bilfinger: Zwei weitere Meldungen aus der Prozessindustrie

Abseits der Verpackungsregulierung meldeten zwei Industrieunternehmen positive Quartalszahlen. Der Kalidüngerproduzent K+S aus Kassel steigerte seinen Umsatz im zweiten Quartal 2026 um 12 Prozent auf 978 Millionen Euro. Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, das sogenannte EBITDA, legte um 60 Prozent auf 176 Millionen Euro zu. K+S hob daraufhin seine Jahresprognose an: Das EBITDA soll 2026 zwischen 680 und 760 Millionen Euro liegen, nach zuvor 630 bis 730 Millionen Euro.

K+S treibt parallel den Umbau seiner Werke im hessisch-thüringischen Werra-Gebiet voran. Das Projekt Werra 2060 soll die Produktion langfristig sichern und den CO2-Ausstoß senken. Investitionsvolumen: rund 600 Millionen Euro. In Kanada kommt die Kapazitätserweiterung im Werk Bethune planmäßig voran. Anfang Juni hatte K+S den Kauf von zwei Salzstandorten des polnischen Unternehmens Qemetica in Sachsen-Anhalt und Polen angekündigt, für 350 bis 380 Millionen Euro. Abschluss ist für das erste Quartal 2027 geplant.

Der Mannheimer Industriedienstleister Bilfinger verbesserte sein operatives Ergebnis im zweiten Quartal um 4 Prozent auf 77 Millionen Euro. Der Umsatz stieg um 7 Prozent auf 1,45 Milliarden Euro. Der Auftragseingang sank jedoch um 16 Prozent auf knapp 1,5 Milliarden Euro. Als Grund nennt das Unternehmen die Zurückhaltung von Kunden wegen des Konflikts am Persischen Golf. Bilfinger ist vor allem in den Bereichen Chemie, Energie, Pharma sowie Öl und Gas tätig.

Auch interessant  Der unterschätzte Kostenblock bei Großbaustellen: Unterkunft, Anfahrt und Logistik

Fazit

Das PFAS-Verbot in Lebensmittelverpackungen ist unmittelbar wirksam. Für Verpackungshersteller, Lebensmittelproduzenten und deren Einkaufsabteilungen besteht Handlungsbedarf: Lieferketten prüfen, Konformitätsnachweise einfordern, Alternativen qualifizieren. Lagernde Altbestände sind vorerst noch verwendbar. Die weiteren Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung folgen ab 2030 und erfordern mittelfristige Investitionsplanung.