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Vodafone hat im Kartellstreit mit dem Konkurrenten 1&1 eine juristische Niederlage kassiert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies einen Eilantrag von Vodafone ab. Der Konzern hatte versucht, das Bundeskartellamt für befangen erklären zu lassen. Damit scheiterte Vodafone mit dem Versuch, eine Entscheidung der Bonner Behörde im laufenden Marktmissbrauchsverfahren zu verhindern.
Hintergrund: Netzausbau, Funktürme und ein Verdacht
Der Streit reicht bis 2019 zurück. Damals ersteigerte 1&1 erstmals eigene Mobilfunkfrequenzen. Das Unternehmen aus Montabaur wollte als vierter Netzbetreiber neben Deutscher Telekom, O2 und Vodafone ein eigenständiges Mobilfunknetz aufbauen. Der Netzausbau verlief jedoch weit hinter Plan.
Anfang 2023 hatte 1&1 statt der vorgeschriebenen 1.000 Antennenstandorte lediglich fünf in Betrieb. Verantwortlich dafür war unter anderem Vantage Towers. Das Infrastrukturunternehmen hatte 1&1 deutlich weniger Standorte bereitgestellt als vertraglich vereinbart. Vantage Towers ist die frühere Funkturm-Sparte von Vodafone. Sie wurde abgespalten, Vodafone blieb aber der größte Anteilseigner.
1&1 erhob den Vorwurf, Vodafone habe Vantage Towers gezielt beeinflusst, um den Konkurrenten beim Netzausbau zu bremsen. Vodafone und Vantage Towers wiesen das zurück.
Kartellamt leitet Verfahren ein, zieht vorläufige Bilanz
Das Bundeskartellamt nahm den Vorwurf 2023 auf und leitete ein Marktmissbrauchsverfahren gegen Vodafone ein. Im Frühjahr 2025 veröffentlichte die Behörde ihre vorläufige Einschätzung. Behördenchef Andreas Mundt erklärte, die verzögerte Bereitstellung der Standorte sei als kartellrechtswidrige Behinderung von 1&1 zu werten.
Vodafone reagierte mit einer breiten juristischen Gegenstrategie. Der Konzern zog vor das OLG Düsseldorf und beantragte, das Kartellamt für befangen zu erklären. Ziel war es, eine finale Entscheidung der Behörde zu verhindern, bevor der ordentliche Rechtsweg beschritten werden kann.
Gericht versperrt den Sonderweg
Das OLG Düsseldorf lehnte diesen Eilantrag ab. Das Gericht gewährte keinen sogenannten vorbeugenden Rechtsschutz. Das Kartellamt kann das Verfahren damit ohne vorherige gerichtliche Intervention abschließen.
Vodafone hält an seiner Position fest. Ein Unternehmenssprecher erklärte, die Befangenheitsfrage sei durch das Gericht nicht inhaltlich entschieden worden. Das Gericht habe lediglich den Sonderweg abgelehnt. Vodafone sieht wesentliche Verfahrensvorschriften verletzt und kündigt weitere rechtliche Schritte an, sollte die Kartellamtsentscheidung negativ ausfallen. Das Kartellamt weist die Befangenheitsvorwürfe zurück.
1&1 baut aus, nutzt trotzdem Vodafone-Netz
Unabhängig vom Rechtsstreit hat 1&1 seinen Netzausbau inzwischen beschleunigt. Ende des zweiten Quartals 2026 erreichte das Unternehmen mit seinen Antennen knapp ein Drittel der deutschen Haushalte. Für die verbleibenden zwei Drittel greift 1&1 auf das Netz von Vodafone zurück. Beide Unternehmen haben trotz des laufenden Kartellverfahrens eine Roaming-Partnerschaft geschlossen. 1&1 mietet dabei Netzkapazitäten von Vodafone.
Regulierungsrisiko bleibt für Vodafone real
Das OLG-Urteil verschiebt die Entscheidungshoheit zurück zum Bundeskartellamt. Der Fall zeigt zweierlei: Marktmacht bei Infrastruktur wird von Behörden auch dann geprüft, wenn Beteiligungen über abgespaltene Einheiten strukturiert sind. Und Versuche, Regulierungsbehörden per Befangenheitsantrag zu blockieren, haben vor deutschen Gerichten eine hohe Hürde.




















