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Zwölf Bundesländer haben das Sonntagsfahrverbot für Lkw gelockert oder vollständig ausgesetzt. Auslöser sind anhaltend niedrige Wasserstände auf deutschen Binnenwasserstraßen. Güter, die sonst per Schiff transportiert werden, müssen auf Straße und Schiene verlagert werden. Berlin, Brandenburg und Thüringen sind am 12. August als bislang letzte Länder diesem Schritt gefolgt.
Welche Länder welche Regeln gelten lassen
Die meisten beteiligten Länder haben die Ausnahmeregelung bis zum 31. August befristet. Dazu zählen Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg. Rheinland-Pfalz und das Saarland gehen weiter: Dort gilt die Lockerung bis zum 30. September. Sachsen und Sachsen-Anhalt haben bislang keine Ausnahme beschlossen.
Der Umfang der Lockerungen variiert deutlich. Thüringen hebt das Sonntagsfahrverbot nach eigenen Angaben vollständig auf. Berlin und Brandenburg erlauben sonntags nur Transporte von Gütern, die üblicherweise per Binnenschiff befördert werden. Hessen und Bayern beschränken die Ausnahme auf Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Bayern verlangt zusätzlich, dass die Lieferungen unbedingt notwendig sind, so Innenminister Joachim Herrmann.
Kritik an der Thüringer Regelung
Thüringens Vollfreigabe stößt auf Widerspruch. Die thüringische Grünen-Landessprecherin Ann-Sophie Bohm erkennt zwar an, dass betroffene Unternehmen auf andere Transportwege ausweichen müssen. Sie bezweifelt aber den direkten Zusammenhang mit dem Niedrigwasser: Durch Thüringen verlaufen weder Rhein, Elbe noch Donau oder eine andere für den Güterverkehr relevante Wasserstraße. Sie plädiert für Einzelfallgenehmigungen statt einer pauschalen Freigabe.
DB Cargo: 400 zusätzliche Güterwagen verfügbar
Nicht alle Güter müssen auf die Straße. DB Cargo, die Güterverkehrstochter der Deutschen Bahn, hat laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur Kapazitäten angeboten. Vorstandschef Bernhard Osburg signalisierte bei einem Treffen im Bundesverkehrsministerium, kurzfristig rund 400 zusätzliche Güterwagen bereitstellen zu können. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger nutzte das Treffen mit den Länderkollegen auch, um für den weiteren Ausbau der Wasserstraßen zu werben.
Was das für Produktions- und Logistikbetriebe bedeutet
Für Unternehmen mit laufenden Lieferketten schafft die Regelung kurzfristig Spielraum. Spediteure und Verlader können Sonntagstransporte planen, müssen dabei aber die länderspezifischen Bedingungen genau prüfen. Eine bundeseinheitliche Regel gibt es nicht. Wer in Bayern oder Hessen über 7,5 Tonnen transportieren lässt, muss den Niedrigwasserbezug dokumentieren können. In Berlin und Brandenburg gilt die Ausnahme ohnehin nur für binnenschiffaffine Güter.
Einkaufsleiter und Produktionsplaner sollten prüfen, welche ihrer Transportrelationen durch die Sonderregelungen abgedeckt sind. Wo Schienenkapazität verfügbar ist, bleibt das eine Option ohne die Auflagen des Straßenverkehrs.
Fazit
Die Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot ist eine kurzfristige Reaktion auf eine konkrete Versorgungslage. Sie endet spätestens Ende September. Die Ausnahmen sind befristet, die Bedingungen uneinheitlich, und auf den Autobahnen ist sonntags vorübergehend mehr Lkw-Verkehr zu erwarten. Unternehmen, die darauf angewiesen sind, sollten die Konditionen ihres jeweiligen Bundeslandes verbindlich klären, bevor Transporte disponiert werden.




















