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Der Kreml hat am 18. September 2026 per Dekret die Kontrolle über die russischen Vermögenswerte von Nestlé an die Gesellschaft L.E.V. Management übertragen. Betroffen sind sechs Produktionsstandorte in Russland, an denen der Konzern unter anderem Kaffee, Tiernahrung und Säuglingsnahrung herstellt. Nestlé beschäftigte zuletzt rund 7.000 Mitarbeiter im Land und erwirtschaftete dort etwa zwei Prozent seines Konzernumsatzes.

Dekret aus 2023 als Rechtsgrundlage

Grundlage ist ein russisches Dekret aus dem Jahr 2023, das der Moskauer Regierung erlaubt, Vermögenswerte aus als „unfreundlich“ eingestuften Ländern unter vorübergehende Verwaltung zu stellen. Die Schweiz gehört zu dieser Kategorie, seit Bern die EU-Sanktionen mitträgt.

Nestlé hatte nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine 2022 auf einen Rückzug verzichtet. Der Konzern begründete dies damit, als Lebensmittelhersteller lebensnotwendige Güter zu liefern. Diese Strategie schützte das Unternehmen nicht vor staatlichem Zugriff.

Muster wiederholt sich

Nestlé ist nicht der erste westliche Konzern, den dieses Instrument trifft. Russland stellte bereits den französischen Lebensmittelkonzern Danone und die dänische Brauerei Carlsberg unter staatliche Verwaltung. Beide Unternehmen verkauften ihr Russland-Geschäft anschließend. Heineken veräußerte 2023 seine sieben russischen Standorte zum symbolischen Preis von einem Euro. Der Nettoverlust lag bei rund 300 Millionen Euro.

Auch Auchan und Leroy Merlin sollen laut übereinstimmenden Berichten von ähnlichen Dekreten betroffen sein. Das Muster: Zwangsverwaltung als erster Schritt, erzwungener Verkauf als wahrscheinliche Folge.

Nestlé prüft rechtliche Schritte

Der Konzern teilte mit, er nehme den Erlass zur Kenntnis und prüfe die Situation sowie seine Optionen. Nestlé wolle alle notwendigen Schritte unternehmen, um seine Rechte zu schützen und den Fortbetrieb im Interesse der Mitarbeiter zu sichern. Konkrete Maßnahmen nannte das Unternehmen nicht.

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Ob juristische Gegenwehr unter russischem Recht realistische Erfolgsaussichten hat, ist fraglich. Danone und Carlsberg mussten letztlich verkaufen, ohne den Erlös zu bestimmen.

Was das für andere Unternehmen bedeutet

Für Unternehmen, die trotz des Ukraine-Krieges in Russland aktiv geblieben sind, verschärft sich die Lage. Das Dekret von 2023 gibt Moskau ein Instrument, das ohne Vorwarnung angewendet werden kann. Eine Zwangsverwaltung entzieht dem bisherigen Eigentümer sofort die operative Kontrolle.

Unternehmen mit Russland-Geschäft sollten prüfen, ob bestehende Vertragsbeziehungen, Lieferketten oder Beteiligungen betroffen sein können. Das Risiko beschränkt sich nicht auf Großkonzerne. Auch mittelständische Zulieferer oder Joint-Venture-Partner können unter die Reichweite des Dekrets fallen.

Fazit

Der Fall Nestlé zeigt: Ein Verbleib in Russland bietet keine Garantie gegen staatlichen Zugriff. Das Muster aus Zwangsverwaltung und anschließendem Zwangsverkauf zu ungünstigen Konditionen wiederholt sich. Wer noch Vermögenswerte in Russland hält, sollte die rechtliche und operative Absicherung neu bewerten.