Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.
Die Abschaffung der Minijobs bleibt vorerst aus. Der Handelsverband Deutschland (HDE) berichtet, aus Regierungskreisen sei zu vernehmen, dass die Politik von diesem Schritt abgerückt ist. Für Personalverantwortliche in Industrie und Mittelstand ist das jedoch nur ein Teil der Nachricht. Die Kostenbelastung für Arbeitgeber steigt ab 2027 trotzdem erheblich.
Was ab Januar 2027 gilt
Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Arbeitgeber steigt von derzeit 13 auf voraussichtlich 17,5 Prozent. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das im Juli 2026 beschlossen wurde. Hinzu kommt die Erhöhung der Pauschalsteuer für Minijobs: Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, sie von 2 auf 5 Prozent anzuheben.
Ein Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz sieht außerdem einen Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung vor. Dieser ist noch nicht abschließend beschlossen. HDE-Geschäftsführer Steven Haarke fasst zusammen: Die laufenden Sozialreformen treiben die Kosten für Minijobs auf Arbeitgeberseite auf rund 40 Prozent.
Ein Beschäftigungsmodell mit hohem Gewicht
Bundesweit arbeiten laut HDE rund sieben Millionen Menschen in Minijobs. Im Handel und Kraftfahrzeuggewerbe allein sind es über eine Million geringfügig Beschäftigte. Das Modell ist für viele Betriebe kein Randphänomen. Einzelhandel, Gastronomie, Landwirtschaft und Teile der Industrie nutzen Minijobber gezielt für Stoßzeiten, saisonale Spitzen und Randschichten.
Auch Dienstleister wie die Wisag Produktionsservice GmbH setzen auf geringfügige Beschäftigung als festen Bestandteil der Personalplanung. Das Modell ist dort operativ schwer zu ersetzen.
Schon heute zahlen Arbeitgeber mehr als oft angenommen
Ein verbreiteter Irrtum in der Praxis: Minijobs gelten als günstiges Personalmodell. Tatsächlich tragen Arbeitgeber die Pauschalabgaben allein. Der HDE beziffert sie derzeit auf rund 30 Prozent des Bruttolohns. Damit kostet ein Minijobber den Arbeitgeber nach Verbandsrechnung bereits heute rund 10 Prozent mehr als eine vergleichbare sozialversicherungspflichtige Stelle.
Mit den Reformen ab 2027 verschlechtert sich diese Kalkulation weiter. Wer Minijobstellen in größerer Zahl unterhält, sollte die Personalkostenplanung für das kommende Jahr neu aufstellen.
Attraktivität für Bewerber unter Druck
Der Kostenanstieg auf Arbeitgeberseite ist die eine Seite. Die andere betrifft den Bewerbermarkt. Das Modell Minijob funktioniert, weil Beschäftigte ihren Lohn weitgehend ohne Sozialversicherungsabzüge erhalten. Dieses Prinzip gilt derzeit noch.
Die Alterssicherungskommission hat jedoch eine vollständige Überführung in die Sozialversicherungspflicht vorgeschlagen. Käme das, wären die Folgen für Bewerber konkret: Ein Minijobber mit Steuerklasse 1 oder 4 und einem Stundenlohn von 13,90 Euro würde bei gleichbleibender Stundenzahl monatlich rund 130 Euro netto weniger erhalten. Um weiterhin 603 Euro netto zu erzielen, müsste die Person laut HDE-Berechnungen 13 Stunden zusätzlich leisten.
Für Betriebe, die ohnehin Schwierigkeiten haben, Minijobstellen zu besetzen, wäre das ein verschärftes Rekrutierungsproblem. Stellenbörsen zeigen bereits heute ein breites Angebot bei gleichzeitig dünner Bewerberlage für einfache Hilfstätigkeiten in geringfügiger Beschäftigung.
Fazit
Die Abschaffung der Minijobs ist vorerst abgewendet. Die Kostenwelle kommt trotzdem. Wer Minijobber beschäftigt, muss ab 2027 mit deutlich höheren Pauschalabgaben rechnen. Personalverantwortliche sollten jetzt prüfen, wie viele geringfügig Beschäftigte im Betrieb vorhanden sind und welchen Kosteneffekt die neuen Sätze konkret haben. Eine vollständige Überführung in Sozialversicherungspflicht ist politisch noch nicht beschlossen, aber nicht vom Tisch. Das bleibt ein strategischer Unsicherheitsfaktor für alle, die dieses Beschäftigungsmodell fest in ihrer Personalplanung verankert haben.




















