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Das Kabinett hat am 2. September 2026 den Gesetzentwurf zur Reform der Einkommensteuer verabschiedet. Kurz vor der Sitzung eskalierte der Konflikt innerhalb der Bundesregierung. Das von CDU-Politikerin Katherina Reiche geführte Bundeswirtschaftsministerium richtete massive Kritik an das Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD). Der Vorwurf: Der Entwurf sei eine heimliche Steuererhöhung zulasten von Unternehmen und Beziehern höherer Einkommen.

Was der Gesetzentwurf vorsieht

Klingbeils Reform entlastet Familien mit Kindern sowie Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen. Der Grundfreibetrag steigt, ab dem überhaupt Einkommensteuer anfällt. Kindergeld und Kinderfreibetrag werden ebenfalls angehoben. Ab 2028 sollen diese Entlastungen jährlich zehn Milliarden Euro betragen.

Diesen Entlastungen stehen jedoch Mehrbelastungen von mindestens fünf Milliarden Euro gegenüber. Sie treffen Höherverdienende und Personengesellschaften. Einen Ausgleich der kalten Progression, also der inflationsbedingten schleichenden Steuerlasterhöhung, sieht der Entwurf nicht vor. Alle Bundesregierungen seit 2015 hatten diesen Ausgleich gesetzlich veranlasst.

Streit um die Reichensteuer und den Soli

Ein zentraler Konfliktpunkt ist die sogenannte Reichensteuer. Ab 2027 soll der dreiprozentige Zuschlag bereits ab 250.000 Euro Jahreseinkommen greifen, bisher lag die Grenze bei 278.000 Euro. Zusätzlich soll ein weiterer Aufschlag von zwei Prozentpunkten ab 280.000 Euro fällig werden. In voller Jahreswirkung 2028 soll das rund drei Milliarden Euro einbringen.

Laut Institut der deutschen Wirtschaft entfallen zwei Drittel dieser Mehrbelastungen auf unternehmerische Einkünfte. Betroffen sind damit vor allem größere mittelständische Unternehmen, die als Personengesellschaft organisiert sind und deren Gewinne direkt über die Einkommensteuer der Gesellschafter versteuert werden.

Wirtschaftsministerium fordert Korrekturen

Wirtschafts-Staatssekretär Thomas Steffen schrieb in einem Brief ans Finanzministerium, die Bundesregierung wäre die erste seit 2015, die keinen vollständigen Abbau der kalten Progression gesetzlich veranlasse. Das Ergebnis sei eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung. Steffen forderte, alle Tarifeckwerte entsprechend dem nächsten Steuerprogressionsbericht anzupassen, der für Herbst 2026 erwartet wird.

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Ein vollständiger Ausgleich der kalten Progression würde Klingbeil schätzungsweise 15 bis 20 Milliarden Euro jährlich an Mehreinnahmen kosten. Der Bundeshaushalt ist bereits hoch verschuldet. Dieser Spielraum fehlt.

Steffen forderte im selben Schreiben, im Rahmen einer größeren Steuerstrukturreform die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz anzuheben sowie den verbleibenden Solidaritätszuschlag abzuschaffen. Genau diese Punkte stehen im direkten Widerspruch zu Klingbeils Entwurf. Finanzminister Klingbeil sprach daraufhin von Opposition in der Regierung.

BDI schließt sich der Kritik an

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) protestiert. Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer, spricht von einer Tarifverschärfung im Rahmen des Einkommensteuerreformgesetzes. Der Verband vertritt neben Kapitalgesellschaften viele große Personengesellschaften. Er legte eigene Reformvorschläge vor und verlangt ein Steuerrecht, das einfacher, digitaler und praxistauglicher wird.

Was das für Betriebe bedeutet

Für Unternehmen, die als Personengesellschaft geführt werden, ist der Entwurf in seiner aktuellen Form belastend. Wer als Gesellschafter Gewinne versteuert, die über die neuen Schwellenwerte hinausgehen, zahlt ab 2027 mehr. Der Ausgleich für die kalte Progression entfällt.

Der Widerstand aus dem Wirtschaftsministerium und vom BDI ist klar formuliert. Ob und in welchem Umfang Korrekturen im weiteren Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt werden, ist offen. Der Bundeshaushalt 2027 und weitere anstehende Sozialreformen lassen wenig Spielraum für Nachverhandlungen.

Fazit

Der Kabinettsstreit um die Einkommensteuerreform ist kein koalitionspolitisches Randthema. Ein zentrales Steuergesetz der schwarz-roten Bundesregierung ist innerhalb der eigenen Reihen umstritten. Für Produktions- und Einkaufsleiter in mittelständischen Personengesellschaften bedeutet das: Die Mehrbelastungen sind beschlossen, die Gegenwehr läuft, das Ergebnis bleibt ungewiss. Wer die Unternehmensplanung für 2027 und 2028 aufstellt, sollte die Szenarien mit und ohne Korrekturen durchrechnen.

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