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Die EU-Verpackungsverordnung tritt ab dem 12. August 2026 schrittweise in Kraft. Das 124-seitige Regelwerk mit 71 Artikeln betrifft Hersteller, Händler und Logistiker. Die ersten Pflichten gelten ab sofort, weitere folgen bis 2030 und danach.

Was ab sofort gilt

Mit dem 12. August 2026 treten neue Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen in Kraft. PFAS sind künstlich hergestellte Chemikalien, die in der Umwelt nicht abgebaut werden. Manche Verbindungen stehen im Verdacht, Krebs und Leberschäden zu verursachen. Lebensmittelverpackungen müssen diese Grenzwerte ab sofort einhalten.

Die Verordnung regelt neu, wer welche Daten zu Verpackungen bereitstellen und melden muss. Das betrifft Hersteller ebenso wie Importeure und Händler. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer berichtet, dass täglich Anfragen von Unternehmen eingehen, die Klarheit über ihre neuen Pflichten suchen.

Christoph Petri, Referatsleiter für Kreislaufwirtschaft bei der DIHK, kritisiert die Komplexität des Regelwerks offen. Er spricht von rechtlichen Grauzonen und fordert eine Pause bei der Umsetzung. Für viele Betriebe sei das Neuland.

Was bis 2030 verboten wird

Die Verordnung setzt klare Verbote für bestimmte Verpackungstypen. Ab 2030 entfallen unter anderem Ketchup-Portionspackungen im Schnellrestaurant, Kunststoffnetze für Obst und Gemüse im Supermarkt sowie Einweg-Miniaturflaschen für Shampoo und Pflegeprodukte in Hotels.

Für den Versandhandel gilt: Pakete dürfen künftig höchstens 50 Prozent Leerraum enthalten. Überdimensionierte Umverpackungen für kleine Artikel werden unzulässig. Das betrifft vor allem Fulfillment-Betriebe und Händler mit eigenem Versand.

Pfandsysteme werden EU-weit Pflicht

Bis 2029 müssen alle EU-Mitgliedstaaten Pfandsysteme für Einweggetränkebehälter aus Kunststoff und Metall einführen. Deutschland hat ein solches System bereits. Für Unternehmen mit Handelsaktivitäten oder Produktionsstandorten in anderen EU-Ländern bedeutet das: Die Systemlandschaft wird sich dort verändern. Wer in Spanien, Italien oder anderen Märkten aktiv ist, muss die nationalen Umsetzungen verfolgen.

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Recycling- und Rezyklat-Quoten

Die Verordnung schreibt vor, dass Verpackungen bis 2030 weitgehend recycelbar sein müssen. Ausnahmen sind eng gefasst. Die EU legt zudem Mindestanteile für Rezyklate fest, also für Material aus bereits recycelten Verpackungen. Je nach Verpackungsart gelten unterschiedliche Quoten. Hersteller und Abpacker müssen ihre Materialauswahl und Lieferketten darauf ausrichten.

Für Glas setzt die Verordnung auf Mehrwegsysteme. Behälter für Essig, Öl und Konserven sollen künftig als Mehrweggebinde umlaufen. Das verändert die Anforderungen an Abfüller, Logistik und Reinigungsanlagen.

Wo Deutschland steht

Deutschland lag nach Eurostat-Daten im Jahr 2023 mit knapp 215 Kilogramm Verpackungsmüll je Einwohner deutlich über dem EU-Schnitt von 178 Kilogramm. Deutsche Unternehmen sind durch bestehende Systeme wie das Pfandsystem und die Verpackungsregistrierung teils besser vorbereitet als Wettbewerber in anderen Mitgliedstaaten.

Fazit

Die EU-Verpackungsverordnung ist ein mehrstufiger Prozess bis mindestens 2030. Die ab dem 12. August 2026 geltenden Regeln sind erst der Anfang. Produktionsverantwortliche, Einkäufer und Verpackungsentwickler sollten die weiteren Stufen jetzt in ihre Planungen einarbeiten. Wer die Anpassung aufschiebt, riskiert Konformitätsprobleme und Umstellungskosten unter Zeitdruck.