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85,6 Milliarden Euro: So viel haben Arbeitgeber in Deutschland im vergangenen Jahr für die Entgeltfortzahlung an erkrankte Beschäftigte aufgewendet. Das zeigt eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). 2010 lag diese Summe noch bei 36,9 Milliarden Euro. Innerhalb von 15 Jahren haben sich die Aufwendungen mehr als verdoppelt.
Mehrere Faktoren treiben die Kosten
Das IW nennt drei wesentliche Ursachen für den Anstieg. Erstens verteuert jede Lohnerhöhung automatisch jeden Krankheitstag. Zweitens wächst die Zahl der Beschäftigten, was die Gesamtsumme selbst bei gleichbleibendem Krankenstand erhöht. Drittens ist der Krankenstand selbst seit rund zwei Jahrzehnten gestiegen.
Besonders auffällig ist der Sprung nach 2022. Seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) tauchen Kurzerkrankungen vollständig in der Statistik auf. Fehltage, die zuvor nicht erfasst wurden, sind seither sichtbar. Das erklärt einen Teil des statistischen Anstiegs.
Hinzu kommt eine strukturelle Verschiebung: Die Belegschaften altern. Muskel- und Skeletterkrankungen treten im höheren Erwerbsalter häufiger auf und erfordern längere Genesungszeiten, was die durchschnittliche Ausfalldauer pro Fall erhöht.
Krankheitsstruktur: Psychische Erkrankungen überproportional relevant
Auch die Art der Erkrankungen hat sich verändert. Psychische Erkrankungen verursachen laut IW rund 13 Prozent aller Ausfalltage, obwohl sie nur etwa fünf Prozent aller Krankheitsfälle ausmachen. Der Grund: Die Genesung dauert oft Wochen oder Monate. Für Produktionsleiter und HR-Verantwortliche bedeutet das schwer planbare Fehlzeiten mit langen Vorlaufzeiten bei der Personalplanung.
Atemwegserkrankungen zeigen das umgekehrte Bild. Sie stellen knapp 29 Prozent aller Krankheitsfälle, verursachen aber nur 16,5 Prozent der attestierten Ausfalltage. Kurze Erkrankungen werden von vielen Arbeitgebern offenbar nach wie vor ohne Attest akzeptiert, was sich in dieser Relation widerspiegelt.
Attestpflicht ab Tag eins: Koalition streitet über Wirksamkeit
Die Bundesregierung plant, die Attestpflicht auf den ersten Krankheitstag vorzuziehen. Bisher können Arbeitgeber eine frühere Bescheinigung verlangen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Ab dem vierten Tag ist das Attest gesetzlich vorgeschrieben. Die sechswöchige Entgeltfortzahlungspflicht selbst soll unangetastet bleiben.
Innerhalb der Koalition ist die Maßnahme umstritten. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) äußerte öffentlich Zweifel an der Wirksamkeit. Sie verwies darauf, dass die Regel nicht für tarifgebundene Unternehmen gelten soll. Eine Pflicht mit zahlreichen Ausnahmen verliere ihren Steuerungseffekt, so ihre Argumentation. Bas befürchtet außerdem einen gegenteiligen Effekt: Beschäftigte mit leichten Erkrankungen könnten am ersten Tag zum Arzt gehen und am Ende länger krankgeschrieben werden, als ohne Attestpflicht nötig gewesen wäre.
Bas knüpfte eine Mitarbeit an Bedingungen. Sie verlangt, dass Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) parallele Regelungen zur Termingarantie bei Ärzten und zur Schlaganfallvorsorge vorlegt. Eine praktische Umsetzung ist damit offen.
Anwesenheitsbonus als Alternative: Einwände aus Wissenschaft und Arbeitsrecht
FDP-Vize Wolfgang Kubicki brachte einen Anwesenheitsbonus ins Gespräch. Beschäftigte, die selten oder gar nicht krank sind, sollten finanziell belohnt werden. Dieser Ansatz stößt auf Einwände: Ein Bonus für Anwesenheit setzt falsche Anreize, weil Erkrankte zur Arbeit kommen, um den Bonus nicht zu verlieren, Kollegen anstecken und sich schlechter erholen. Die Folge können längere Gesamtausfälle im Betrieb sein, kein kürzerer.
Arbeitsrechtlich ist ein solcher Bonus komplex. Er darf nicht als mittelbare Bestrafung von Krankheit konstruiert sein, sonst ist er anfechtbar.
Fazit
Für Betriebe ist die Botschaft der IW-Studie eindeutig: Die Kosten der Entgeltfortzahlung sind kein kurzfristiges Phänomen, sondern das Ergebnis struktureller Entwicklungen. Höhere Löhne, mehr Beschäftigte, ältere Belegschaften und eine veränderte Krankheitsstruktur treiben die Summe dauerhaft. Die politisch diskutierten Instrumente, Attestpflicht und Anwesenheitsbonus, sind in ihrer Wirksamkeit nicht belegt und in der Umsetzung ungeklärt. Wer als Unternehmen die Fehlzeiten senken will, kommt an betrieblichen Maßnahmen nicht vorbei: Arbeitsgestaltung, Gesundheitsmanagement und frühzeitige Rückkehrgespräche haben in der Praxis nachweisbaren Effekt, politische Regelungen hingegen bleiben Randgröße.




















