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Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Federführend ist Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Die Reform entlastet Geringverdiener und Familien um zehn Milliarden Euro jährlich ab 2028. Gleichzeitig sieht der Entwurf Mehrbelastungen von mindestens fünf Milliarden Euro vor, die Besserverdienende und Personengesellschaften treffen. Für mittelständische Unternehmen, die häufig als Personengesellschaft organisiert sind, ist das eine direkte Belastung.

Was der Gesetzentwurf konkret vorsieht

Der Grundfreibetrag, unterhalb dessen keine Einkommensteuer anfällt, steigt von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und auf 12.900 Euro im Jahr 2028. Kinderfreibeträge erhöhen sich von 9.756 Euro auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028). Das Kindergeld steigt von 259 Euro auf 267 Euro je Kind und Monat ab 2027, auf 272 Euro ab 2028.

Auf der Gegenseite plant Klingbeil Mehreinnahmen durch Verschiebungen beim Spitzensteuersatz. Die dreiprozentige Zusatzsteuer, auch als Reichensteuer bezeichnet, soll ab 2027 bereits ab einem Jahreseinkommen von 250.000 Euro greifen statt bisher ab 278.000 Euro. Eine weitere Stufe von zwei Prozent ist ab noch höheren Einkommen vorgesehen. Für Personengesellschaften, also viele Familienbetriebe im Mittelstand, bedeutet das höhere Steuerlasten auf thesaurierte Gewinne.

Kalte Progression bleibt unausgeglichen

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft den fehlenden Ausgleich der kalten Progression. Darunter versteht man den Effekt, dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, durch den progressiven Steuertarif dennoch zu einer höheren Steuerbelastung führen. Die aktuelle Bundesregierung wäre die erste seit 2015, die keinen vollständigen Ausgleich der kalten Progression gesetzlich veranlasst. Das hat Wirtschaftsstaatssekretär Thomas Steffen in einem Brief an das Bundesfinanzministerium festgehalten, der der WirtschaftsWoche vorliegt.

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Für Unternehmen und ihre Belegschaften bedeutet das: Gehaltsanpassungen an die Inflation führen netto zu weniger Kaufkraft als auf dem Papier erkennbar. Das erschwert Lohnverhandlungen und erhöht den Druck auf die Personalkosten.

Wirtschaftsministerium und BDI protestieren

Das Bundeswirtschaftsministerium unter CDU-Politikerin Katherina Reiche hat kurz vor der Kabinettssitzung schriftlich Einspruch erhoben. Staatssekretär Steffen sprach von einer heimlichen Steuererhöhung. Er forderte, alle Tarifeckwerte entsprechend dem nächsten Steuerprogressionsbericht anzupassen, dessen Veröffentlichung für Herbst 2026 vorgesehen ist.

Steffen ging noch weiter. In dem Brief regte er an, im Rahmen einer größeren Steuerstrukturreform die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz anzuheben und den verbleibenden Solidaritätszuschlag abzuschaffen. Beides läuft dem Kurs des Finanzministers direkt entgegen.

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisiert den Entwurf. Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer, spricht von einer Tarifverschärfung. Der Verband vertritt neben Kapitalgesellschaften viele große Personengesellschaften und fordert ein Steuerrecht, das einfacher, digitaler und praxistauglicher wird. Entsprechende Reformvorschläge hat der BDI dem Finanzministerium übergeben.

Haushaltszwänge begrenzen den Spielraum

Ein vollständiger Ausgleich der kalten Progression würde den Bundeshaushalt nach Schätzungen mit 15 bis 20 Milliarden Euro jährlich belasten. Der Bund ist bereits hoch verschuldet. Der Haushaltsentwurf für 2027 gilt als auf Kante genäht. Rentenreform, Gesundheits- und Pflegereform stehen ebenfalls noch auf dem Koalitionstisch. Der finanzpolitische Spielraum ist eng.

Für Klingbeil sind die Mehreinnahmen durch höhere Belastungen bei Spitzenverdienern und Personengesellschaften daher keine Verhandlungsmasse, sondern Finanzierungsgrundlage. Das erklärt, warum das Wirtschaftsministerium seine Kritik schriftlich vorlegte statt sie intern zu klären. Es ist ein öffentliches Konfliktsignal innerhalb der Koalition.

Fazit

Der Gesetzentwurf muss nun den Bundestag passieren. Für Produktionsleiter, Einkäufer und Personalverantwortliche in Mittelstandsunternehmen sind zwei Konsequenzen absehbar. Die Steuerbelastung für Personengesellschaften steigt direkt. Und die kalte Progression bleibt unausgeglichen, was Lohngespräche und Kaufkraftberechnungen komplizierter macht. Unternehmen, die ihre Steuerstruktur noch nicht geprüft haben, sollten das jetzt tun.

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