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DB InfraGo, die für das Schienennetz zuständige Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, geht juristisch gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur vor. Die Behörde hatte am 17. Juli 2026 entschieden, dass DB InfraGo auf bestimmten, stark ausgelasteten Strecken mindestens 25 Prozent der Trassenkapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Das Unternehmen strebt nun ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht an.

Was die Bundesnetzagentur vorschreibt

Die sogenannte Wettbewerbsklausel gilt nur für Unternehmen, die einen vertakteten Verkehr betreiben. Konkret bedeutet das: Eine Verbindung muss mindestens viermal täglich im Zwei-Stunden-Takt zur selben Minute angeboten werden. Betroffen sind Streckenabschnitte mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen. Geplant ist das unter anderem für die Knoten München und Frankfurt.

Hintergrund ist der geplante Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo. Das Unternehmen will ab 2028 Fernverkehrsverbindungen in Deutschland anbieten, zunächst auf den Achsen München-Köln-Dortmund und München-Berlin-Hamburg.

Die Kritik von DB InfraGo

DB InfraGo argumentiert, der Beschluss mache ein ohnehin komplexes System noch schwerer steuerbar. Im Netzfahrplan 2026 musste die Tochtergesellschaft nach eigenen Angaben mehr als 5.600 Trassenkonflikte lösen. Fern-, Nah- und Güterverkehr teilen sich in Deutschland dasselbe Netz. Bisher gelang die Konfliktlösung häufig dadurch, dass Anbieter vertakteter Verbindungen ihren Takt vorübergehend aufgaben. So entstanden Zeitpuffer für andere Verkehre.

Genau diesen Kompromissmechanismus sieht DB InfraGo durch die neue Regelung gefährdet. Die Wettbewerbsklausel setzt Unternehmen einen Anreiz, an ihrem Takt festzuhalten, weil nur vertaktete Verkehre bei der Trassenvergabe bevorzugt werden. Flexible Einigungen würden dadurch deutlich seltener möglich, so die Argumentation des Unternehmens.

Ziel der Klage sei es, die rechtliche Grundlage, die Verhältnismäßigkeit und die praktische Umsetzbarkeit der Behördenanordnungen gerichtlich prüfen zu lassen. Bis zu einer Entscheidung bleibt der Beschluss der Bundesnetzagentur wirksam. Ein Urteil im Eilverfahren ist noch nicht terminiert.

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Marktlage im deutschen Fernverkehr

Der deutsche Schienenfernverkehr ist stark konzentriert. Die Deutsche Bahn deckt derzeit rund 95 Prozent des Fernverkehrs ab. Der bekannteste Wettbewerber ist Flix aus München, der ebenfalls für 2028 eine Ausweitung seines Angebots mit Dutzenden neuen Zügen angekündigt hat.

Italo ist in Italien als privater Hochgeschwindigkeitsbetreiber etabliert und konkurriert dort mit dem staatlichen Anbieter Trenitalia. Für das Deutschland-Engagement hat das Unternehmen bereits Züge bestellt.

Was das für Verlader und Logistikverantwortliche bedeutet

Das Verfahren betrifft zunächst den Personenfernverkehr. Indirekt ist jedoch die gesamte Netznutzung berührt. Wer Güterverkehr auf denselben Korridoren plant, etwa auf den Magistralen München-Hamburg oder München-Rhein-Ruhr, sollte die Entwicklung verfolgen. Mehr Fernverkehrsanbieter auf denselben Trassen bedeuten mehr Konkurrenz um Zeitfenster. Wie DB InfraGo künftig Konflikte zwischen Personen- und Güterverkehr löst, bleibt bis zu einem Gerichtsurteil offen.

Für Unternehmen, die Bahncard-Kontingente oder Firmenreisebudgets planen: Ein Preissignal durch mehr Wettbewerb ist frühestens ab 2028 zu erwarten, und das nur, wenn Italo und Flix tatsächlich in den Markt einsteigen. Das Gerichtsverfahren kann diesen Zeitplan verschieben.

Fazit

Die Bundesnetzagentur will mehr Wettbewerb im Schienenfernverkehr erzwingen. DB InfraGo klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht. Das Ergebnis bestimmt, ob der deutsche Fernverkehrsmarkt ab 2028 tatsächlich offener wird oder ob die bestehende Marktstruktur rechtlich zementiert bleibt. Für Industrieunternehmen mit Logistikbedarf auf den betroffenen Korridoren kann das die Verfügbarkeit von Güterverkehrskapazitäten auf denselben Strecken langfristig beeinflussen.