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Der nationale CO2-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas bleibt 2027 auf dem Niveau des Vorjahres. Das Bundeskabinett verabschiedete am 12. August 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf. Der Preiskorridor im nationalen Brennstoffemissionshandel, geregelt im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), soll auch 2027 bei 55 bis 65 Euro je Tonne CO2 liegen.
Warum der Korridor verlängert wird
Auslöser ist die Verschiebung des neuen europäischen Emissionshandelssystems für Gebäude und Verkehr, bekannt als EU-ETS 2, auf das Jahr 2028. Ohne den Kabinettsbeschluss hätte für das Übergangsjahr 2027 eine Sonderregelung gegolten. Diese hätte den nationalen CO2-Preis direkt an den europäischen Emissionshandel gekoppelt, dessen Preise erheblich schwanken. Die Bundesregierung wollte diese Unsicherheit für 2027 vermeiden.
Der nationale CO2-Preis gilt seit 2021. Er verteuert fossile Energieträger, um Anreize für den Wechsel zu erneuerbaren Energien oder Elektromobilität zu setzen. Für Fahrzeughalter bedeutet der Mittelwert von 60 Euro je Tonne CO2 laut ADAC-Berechnung einen Aufschlag von rund 17 Cent je Liter Super E10.
Kritik der Energiewirtschaft
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) übt scharfe Kritik, allerdings nicht am Preisniveau selbst, sondern am Verfahren. Der Verband bemängelt das Auktionssystem, über das die Emissionsrechte im nationalen Handel vergeben werden. Die Auktionen seien massiv überzeichnet. Unternehmen müssten hohe Summen allein für die Gebotsstellung binden, unabhängig davon, ob sie den Zuschlag erhalten oder nicht.
Das führe zu erheblichen Liquiditätsbelastungen, besonders für mittelständische Energieversorger und Brennstoffhändler. Das erklärte Ziel der Bundesregierung, den Preis zu stabilisieren, werde durch dieses Verfahren strukturell unterlaufen, so der BDEW. Die Verbandskritik richtet sich damit gegen die Mechanik des Marktes, nicht gegen die Höhe des CO2-Preises.
Einnahmen fließen in den Klima- und Transformationsfonds
Die Erlöse aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel gehen vollständig an den Bund. Im Klima- und Transformationsfonds sind für 2026 rund 16,7 Milliarden Euro aus dieser Quelle veranschlagt. Der Fonds finanziert Fördermaßnahmen für Energieeffizienz und klimafreundliche Technologien in Industrie und Gebäudebereich.
Was das für Produktions- und Einkaufsverantwortliche bedeutet
Für Betriebe, die Heizöl, Erdgas oder Kraftstoffe für Fuhrpark und Produktion beschaffen, ändert sich die Kostenbasis gegenüber 2026 durch den CO2-Preis selbst nicht. Der Korridor bleibt identisch. Relevant bleibt die Marktpreiskomponente der Energieträger, die vom CO2-Preis unabhängig ist.
Unternehmen, die als Brennstoffhändler oder Energieversorger selbst an den BEHG-Auktionen teilnehmen, sind von der BDEW-Kritik direkt betroffen. Die Liquiditätsbindung durch Gebotsstellung kann je nach Beschaffungsvolumen substanziell sein.
Fazit
Der Kabinettsbeschluss schafft für 2027 Planungssicherheit beim CO2-Preiskorridor. Die Kosten fossiler Energieträger steigen durch diese Regelung gegenüber 2026 nicht weiter. Die Kritik der Energiewirtschaft am Auktionsverfahren bleibt jedoch ungelöst. Ob der Gesetzgeber das Verfahren noch vor dem Inkrafttreten des EU-ETS 2 im Jahr 2028 anpasst, ist offen.




















